Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 13.01.2026
Betreiber: NinetyPeak UG (haftungsbeschränkt) – handelnd unter „Valmundus“
Aßmannstr. 50, 12587 Berlin · HRB 274992 B · USt-IdNr. DE455664218
E-Mail: Info (a) Valmundus.com
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1. Begriffe
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Plattform: Website/Anwendung „Valmundus“ inkl. Prozesse und Unterseiten.
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Kunde: Person, die Leistungen nachfragt und Slots bucht (Verbraucher §13 BGB oder Unternehmer §14 BGB).
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Unternehmen: Anbieter der Leistung (regelmäßig Unternehmer §14 BGB), der Slots einstellt und Aufträge ausführt.
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Slot: Konkreter Zeitslot mit definiertem Leistungsrahmen (Gewerk/Region/Datum/Uhrzeit/Dauer/Preismechanik).
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Gebot: Verbindliches Angebot des Kunden auf einen Slot.
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Sofort-Kaufen: Option zur sofortigen verbindlichen Buchung zum angezeigten Preis.
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Zuschlag: Zuteilung des Slots an das höchste wirksame Gebot oder durch Sofort-Kaufen.
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Auftrag: Vertrag über die Leistung zwischen Kunde und Unternehmen.
2. Geltungsbereich
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Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform zwischen Valmundus und den Nutzern (Kunde/Unternehmen).
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Die über Valmundus gebuchten Aufträge kommen ausschließlich zwischen Kunde und Unternehmen zustande; Valmundus ist insoweit Vermittler.
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Ergänzende Regeln (z.B. Buchungs-/Stornobedingungen) sind Bestandteil dieser AGB (Anlage 1).
3. Rolle von Valmundus (nur Vermittlung)
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Valmundus vermittelt Slots und unterstützt die Anbahnung/Koordination.
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Valmundus ist nicht Leistungserbringer und nicht Vertragspartner des Auftrags.
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Zahlung und Rechnungsstellung für den Auftrag erfolgen direkt zwischen Kunde und Unternehmen. Valmundus wickelt den Auftragsbetrag nicht ab.
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Valmundus kann Zugang und Freigaben kuratieren (Zulassung, Standards, Monitoring, Sanktionen). Das ist Qualitätsmechanik, keine Garantieübernahme.
4. Registrierung, Zugang (Kunde), Freigabe (Unternehmen)
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Für wesentliche Funktionen ist ein Nutzerkonto erforderlich.
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Kunden-Zugang: Valmundus kann Funktionen (z.B. Slot-Ansicht/Bieten/Sofort-Kaufen) auf einen kuratierten Zugang beschränken.
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Unternehmens-Freigabe: Unternehmen dürfen Slots erst einstellen, wenn Valmundus das Unternehmen freigegeben hat (z.B. Prüfung von Daten/Nachweisen/Standards).
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Nutzer müssen vollständige, richtige und aktuelle Angaben machen; Zugangsdaten sind zu schützen.
5. Pflichten der Nutzer / Missbrauch
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Nutzer handeln wahrheitsgemäß, professionell und respektvoll.
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Untersagt sind Manipulationen (Scheinbuchungen, Umgehung, Identitätsverschleierung, Absprachen zur Provisionsumgehung), Rechtsverstöße und Rechte-Dritter-Verletzungen.
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Valmundus darf Inhalte entfernen, Funktionen sperren, Konten kündigen und Buchungen prüfen/abweisen, wenn dies zur Missbrauchsvermeidung, Qualitätssicherung oder Rechtsdurchsetzung erforderlich ist.
6. Pflichten der Unternehmen
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Unternehmen bestätigen, rechtmäßig tätig zu sein und alle gesetzlichen Pflichten einzuhalten (u.a. Gewerbe-/Handwerksrecht, Steuerrecht).
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Slots dürfen nur eingestellt werden, wenn Verfügbarkeit realistisch und verbindlich ist.
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Unternehmen haften gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung nach Gesetz und Vertrag.
7. Buchungslogik: Slot, Gebot, Sofort-Kaufen, Vertragsschluss
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Slot-Details werden im Buchungsprozess angezeigt und sind Grundlage des Auftrags.
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Gebote sind verbindlich. Mit Abgabe eines Gebots gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Auftrags ab.
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Zuschlag / Vertragsschluss:
a) Bei Auktionsende kommt der Auftrag mit Zuschlag an das höchste wirksame Gebot zustande.
b) Bei Sofort-Kaufen kommt der Auftrag sofort zum Sofort-Kaufen-Preis zustande; die Auktion endet. -
Valmundus übermittelt den Zuschlag technisch; das Unternehmen erklärt mit Slot-Einstellung sein Einverständnis mit der Zuschlagslogik.
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Rücknahme von Geboten ist ausgeschlossen, außer bei nachweisbaren technischen Fehlern.
8. Preise, Zahlung, Rechnung (Kunde ↔ Unternehmen)
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Der Slot-Preis ergibt sich aus dem finalen Gebot oder Sofort-Kaufen-Preis.
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Zahlung und Rechnung erfolgen direkt zwischen Kunde und Unternehmen nach deren Vereinbarung und gesetzlichen Vorgaben.
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Valmundus ist nicht verantwortlich für Zahlungsmethoden, Fälligkeit, Mahnungen oder steuerliche Ausgestaltung des Auftrags (außer der eigenen Provisionsabrechnung).
9. Stornierung, Terminänderung, No-Show (Anlage 1)
Es gelten die Buchungs- und Stornobedingungen in Anlage 1. Zwingende Verbraucherrechte (insb. Widerruf) bleiben unberührt.
10. Verbraucher: Widerruf / Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist
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Ist der Kunde Verbraucher und kommt der Auftrag im Fernabsatz zustande, können gesetzliche Widerrufsrechte gegenüber dem Unternehmen bestehen. Valmundus ist nicht Adressat eines Widerrufs für den Auftrag.
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Wichtig: Die Stornoregeln (Anlage 1) ersetzen keine gesetzlichen Widerrufsrechte. Bei Kollision gilt zwingendes Verbraucherrecht vorrangig.
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Valmundus kann im Buchungsprozess eine Erklärung des Verbrauchers einholen, dass das Unternehmen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen soll. Diese Erklärung wird gespeichert (Nachweis). Details siehe „Checkbox-Text“ unten.
11. Provision und Abrechnung (nur Unternehmen, 10%)
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Für jeden über Valmundus vermittelten Auftrag schuldet das Unternehmen Valmundus eine Provision von 10% auf den tatsächlich geschuldeten/vereinnahmten Betrag aus der Buchung (netto, zzgl. USt.).
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Bei kostenfreier Stornierung: 0.
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Bei Storno mit Ausfallersatz (50%/80%): Provision auf diesen Ausfallersatz.
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Valmundus stellt dem Unternehmen eine Rechnung. Zahlungsziel: 14 Tage, sofern nicht abweichend vereinbart.
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Das Unternehmen meldet Valmundus den Status jeder Buchung (durchgeführt / storniert / Ausfallersatz erhoben / Betrag) unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen nach Slot-Termin.
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Provisionsumgehung (z.B. direkte Abwicklung nach Kontakt über Valmundus zur Vermeidung der Provision) ist untersagt. Valmundus kann in solchen Fällen die entgangene Provision pauschal geltend machen, soweit gesetzlich zulässig, sowie das Konto sperren.
12. Bewertungen/Feedback
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Valmundus kann Bewertungen einholen. Sie müssen sachlich und wahrheitsgemäß sein.
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Valmundus darf Bewertungen moderieren/entfernen, wenn Rechtsverstöße oder Manipulationen vorliegen.
13. Verfügbarkeit / Änderungen der Plattform
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Keine Garantie auf unterbrechungsfreie Verfügbarkeit (Wartung/Updates/Störungen).
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Valmundus kann Funktionen ändern/weiterentwickeln, sofern der Kernzweck nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
14. Haftung Valmundus
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Unbeschränkt bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
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Keine Haftung von Valmundus für Leistung, Mängel, Schäden oder Zahlungsstreitigkeiten aus dem Auftrag Kunde↔Unternehmen (weil nicht Vertragspartner).
15. Laufzeit, Kündigung, Sperrung
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Nutzungsvertrag läuft unbefristet und kann jederzeit gekündigt werden, soweit keine offenen Buchungen/Abwicklungen entgegenstehen.
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Sperre/Kündigung aus wichtigem Grund möglich (Manipulation, Betrug, wiederholte Pflichtverletzung, Qualitätsverstöße).
16. Schlussbestimmungen
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Deutsches Recht; bei Verbrauchern nur soweit zwingende Schutzvorschriften nicht entgegenstehen.
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Gerichtsstand für Kaufleute/juristische Personen: Berlin.
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Salvatorische Klausel.
17. Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
EU-OS-Plattform:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Valmundus ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Verbraucherschlichtung teilzunehmen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Anlage 1: Buchungs- und Stornobedingungen (Plattformstandard)
A1. Grundsatz
Mit Zuschlag oder Sofort-Kaufen ist der Slot verbindlich reserviert. Terminänderungen nur im gegenseitigen Einvernehmen.
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A2. Storno durch Kunden (Ausfallersatz-Pauschale)
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Bis 14 Tage vor Slot-Beginn: kostenfrei (0%).
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Ab 14 Tagen bis 48 Stunden vor Slot-Beginn: 50% des Slot-Preises als pauschalierter Ausfallersatz.
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Ab 48 Stunden bis zum Auftragsbeginn (Slot-Start): 80% des Slot-Preises als pauschalierter Ausfallersatz.
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Ab Auftragsbeginn: Storno nicht mehr möglich; Abbruch/No-Show kann zur vollen Fälligkeit führen, soweit zulässig.
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In den Fällen 2–4 bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
A3. No-Show / Verhinderung
Erscheint der Kunde nicht oder verhindert die Durchführung, gilt dies wie eine Stornierung zum Auftragsbeginn; das Unternehmen kann den Ausfallersatz nach A2 verlangen, soweit zulässig.
A4. Ausfall durch Unternehmen
Sagt das Unternehmen ab oder erscheint nicht, informiert es unverzüglich. Valmundus kann das Unternehmen sanktionieren (bis Entzug der Freigabe). Etwaige Ansprüche des Kunden gegen das Unternehmen bleiben unberührt.
A5. Gesetzliche Verbraucherrechte
Gesetzliche Widerrufs- und Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt. Bei Kollision gilt zwingendes Recht vorrangig.
